Versetzungen erklärt - Updates für 2026/2027
Inhaltsverzeichnis
1. Grundgedanke des Schulsystems
2. Orientierungsstufe
3. BR- und MR-Niveau
4. Wechsel zum gymnasialen Bildungsgang
5. Versetzung in die Jahrgangsstufen 6 bis 9
6. Versetzungsgefährdung und Beratung
7. Notenausgleich in den Jahrgangsstufen 5 bis 9
8. Freiwilliger Rücktritt
9. Förderschwerpunkt Lernen
10. Flexible Schulausgangsphase
11. Jahrgangsstufe 10 und Abschlüsse
11.1. Versetzung in die Jahrgangsstufe 10
11.2. Berufsreife
11.3. Abschlussprüfung
11.4. Wiederholung und Einsicht
11.5. Gesamtprädikat
12. Wege nach der Schule
1. Grundgedanke des Schulsystems
Die Regionale Schule ermöglicht verschiedene Bildungswege. Ziel ist, dass jede Schülerin und jeder Schüler einen passenden Schulabschluss erreicht.
2. Orientierungsstufe
- Die Jahrgangsstufen 5 und 6 bilden die Orientierungsstufe.
- In Jahrgangsstufe 6 gibt es eine Schullaufbahnempfehlung.
- Grundlage sind Leistungen, Lernentwicklung sowie Arbeits- und Sozialverhalten.
- Vorher findet ein Beratungsgespräch statt.
3. BR- und MR-Niveau
- BR bedeutet Berufsreife und ist das grundlegende Niveau.
- MR bedeutet Mittlere Reife und ist das höhere Niveau.
- Die Einteilung beginnt in Jahrgangsstufe 7 in Mathematik und der ersten Fremdsprache.
- In Jahrgangsstufe 8 kommt Deutsch hinzu.
- In Jahrgangsstufe 9 kommt ein naturwissenschaftliches Fach hinzu.
- Ein Wechsel des Niveaus ist möglich. Das Niveau steht auf dem Zeugnis.
4. Wechsel zum gymnasialen Bildungsgang
- Ein Wechsel ist in den Jahrgangsstufen 7 und 8 möglich.
- Der Durchschnitt in Deutsch, Mathematik und beiden Fremdsprachen muss 2,5 oder besser sein.
- Die Klassenkonferenz muss zustimmen.
5. Versetzung in die Jahrgangsstufen 6 bis 9
- Die Klassenkonferenz entscheidet am Schuljahresende.
- Die Versetzung erfolgt, wenn in höchstens zwei Fächern nicht ausreichende Leistungen, also mangelhaft (5) oder ungenügend (6), vorliegen und ein Notenausgleich möglich ist.
- Besondere Umstände können berücksichtigt werden, zum Beispiel eine längere Krankheit oder ein Schulwechsel.
6. Versetzungsgefährdung und Beratung
- Die Versetzung gilt als gefährdet, wenn der Durchschnitt in mindestens einem Fach 4,5 oder schlechter ist.
- Die Eltern werden schriftlich informiert. Bei Halbjahresunterricht bis 30. November, sonst bis 30. April.
- Bis 15. März findet ein Beratungsgespräch statt.
- In Jahrgangsstufe 6 kann es mit der Beratung zur Schullaufbahnempfehlung verbunden werden.
7. Notenausgleich in den Jahrgangsstufen 5 bis 9
Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache
- Eine mangelhafte Leistung (5) kann nur durch eine passende Leistung in einem der beiden anderen Fächer ausgeglichen werden.
- Eine ungenügende Leistung (6) kann in diesen Fächern nicht ausgeglichen werden.
Jahrgangsstufen 5 und 6 sowie Fächer ohne Anspruchsebene
- Mangelhaft (5) wird durch befriedigend (3) ausgeglichen.
- Ungenügend (6) wird durch sehr gut (1) oder zweimal gut (2) ausgeglichen.
- Für Deutsch, Mathematik und die erste Fremdsprache gelten die strengeren Regeln oben.
BR- und MR-Niveau
- Mangelhaft (5) auf BR-Niveau: ausreichend (4) auf MR-Niveau, ausreichend (4) ohne Anspruchsebene oder befriedigend (3) auf BR-Niveau.
- Ungenügend (6) auf BR-Niveau: gut (2) auf MR-Niveau, gut (2) ohne Anspruchsebene oder sehr gut (1) beziehungsweise zweimal gut (2) auf BR-Niveau.
- Mangelhaft (5) auf MR-Niveau oder ohne Anspruchsebene: befriedigend (3) auf MR-Niveau, befriedigend (3) ohne Anspruchsebene oder gut (2) auf BR-Niveau.
- Ungenügend (6) auf MR-Niveau oder ohne Anspruchsebene: sehr gut (1) oder zweimal gut (2) auf MR-Niveau, sehr gut (1) oder zweimal gut (2) ohne Anspruchsebene oder zweimal sehr gut (1) auf BR-Niveau.
- BR- und MR-Noten werden nicht umgerechnet.
- Im selben Fach soll in zwei aufeinanderfolgenden Jahrgangsstufen normalerweise kein Notenausgleich erfolgen.
8. Freiwilliger Rücktritt
- Eine Jahrgangsstufe kann mit Zustimmung der Klassenkonferenz freiwillig wiederholt werden.
- Der Antrag muss in der Regel bis 15. Mai gestellt werden.
- Ein Rücktritt zum Schulhalbjahr ist nur ausnahmsweise möglich. Der Antrag muss dann bis 15. Dezember vorliegen.
- Im Wiederholungsjahr gelten alle Versetzungsregeln erneut.
9. Förderschwerpunkt Lernen
- Die Schülerinnen und Schüler erhalten angepassten Unterricht und individuelle Förderung.
- Ziel sind eine grundlegende Bildung und möglichst die Berufsreife.
10. Flexible Schulausgangsphase
- Sie unterstützt Schülerinnen und Schüler, deren Abschluss gefährdet ist.
- Die praxisorientierte Berufsreife verbindet Unterricht und Praxis.
- Ein freiwilliges 10. Schuljahr kann zur Berufsreife führen.
11. Jahrgangsstufe 10 und Abschlüsse
11.1. Versetzung in die Jahrgangsstufe 10
- Die erste Fremdsprache muss durchgehend besucht worden sein.
- Auf BR-Niveau ist mindestens eine befriedigende Leistung (3) nötig.
- In allen anderen Fächern ist mindestens eine ausreichende Leistung (4) nötig.
- Nur eine mangelhafte Leistung (5) in einem Fach ohne Anspruchsebene kann ausgeglichen werden.
- In Fächern mit BR- oder MR-Niveau ist kein Notenausgleich möglich.
- Eine ausreichende Leistung (4) auf BR-Niveau reicht nicht aus.
11.2. Berufsreife
- Mit der Versetzung in die Jahrgangsstufe 10 wird die Berufsreife erworben.
- Dafür gibt es ein eigenes Zeugnis.
11.3. Abschlussprüfung
- Schriftlich geprüft werden Deutsch, Mathematik und die erste Fremdsprache.
- Dazu kommt eine mündliche Prüfung in einem weiteren Fach. Weitere mündliche Prüfungen sind möglich.
- Für die Zulassung müssen die Jahresnoten mindestens ausreichend (4) oder ausgleichbar sein.
- Bei einer schriftlichen Prüfung zählen die Jahresnote zu 60 Prozent und die Prüfung zu 40 Prozent.
- Bei einer zusätzlichen mündlichen Prüfung zählen die Jahresnote zu 60 Prozent und beide Prüfungen zu je 20 Prozent.
- Bestanden ist die Prüfung, wenn alle Endnoten mindestens ausreichend (4) oder ausgleichbar sind.
11.4. Wiederholung und Einsicht
- Eine bestandene Prüfung kann nicht wiederholt werden.
- Eine nicht bestandene Prüfung kann nach Wiederholung der Jahrgangsstufe einmal wiederholt werden.
- Die Einsicht in die Unterlagen muss innerhalb eines Monats beantragt werden.
11.5. Gesamtprädikat
- 1,0 bis 1,2: Sehr gut mit Auszeichnung
- 1,3 bis 1,4: Sehr gut
- 1,5 bis 2,4: Gut
- 2,5 bis 3,4: Befriedigend
- 3,5 bis 4,0: Bestanden
12. Wege nach der Schule