Versetzungen erklärt

Versetzungen erklärt

Inhaltsverzeichnis

  1. Grundgedanke des Schulsystems
  2. Versetzung (Klasse 6–9)
  3. Versetzung von Klasse 9 in 10
  4. B-Kurse und M-Kurse
  5. Orientierungsstufe
  6. Förderschwerpunkt Lernen
  7. Flexible Schulausgangsphase
  8. Abschlussprüfung Klasse 10
  9. Wiederholung und Einsicht von Prüfungen
  10. Gesamtprädikat auf dem Abschlusszeugnis
  11. Wege nach der Schule

 

1. Grundgedanke des Schulsystems

Das Schulsystem bietet verschiedene Wege zum Schulabschluss. Ziel ist, dass jede Schülerin und jeder Schüler einen passenden Abschluss erreicht.

 

2. Versetzung (Klasse 6–9)

Am Ende des Schuljahres entscheidet die Klassenkonferenz über die Versetzung.

Grundregeln:

  • höchstens 2 Noten 5
  • jede Note 5 muss ausgeglichen werden

Ist kein Ausgleich möglich  Wiederholung der Klasse

 

Notenausgleich:

Note 5

Ausgleich durch mindestens eine Note 3 oder besser.

Note 6

Ausgleich durch

  • eine Note 1

oder

  • zwei Noten 2

Deutsch, Mathematik und Englisch- Diese Fächer dürfen sich nur gegenseitig ausgleichen.

Nebenfächer können nur durch andere Nebenfächer ausgeglichen werden.

 

Wichtige Regeln:

  • 1× Note 5  1 Ausgleich
  • 2× Note 5  2 Ausgleiche

Zwei Fünfen in den Hauptfächern sind besonders schwierig auszugleichen.

Ein Notenausgleich soll im selben Fach in zwei aufeinanderfolgenden Schuljahren grundsätzlich nicht erneut gewährt werden. Ausnahmen müssen besonders begründet werden.

 

3. Versetzung von Klasse 9 in 10

Voraussetzung:

  • die erste Fremdsprache wurde durchgehend besucht

 

Berufsreife-Niveau (B-Kurse)

Versetzung bei

  • Deutsch, Mathematik und Englisch mindestens Note 3
  • alle übrigen Fächer mindestens Note 4

 

Mittlere-Reife-Niveau (M-Kurse)

Versetzung bei

  • höchstens einer Note 5
  • diese muss ausgeglichen werden

 

Erweiterte Regel (wichtig)

Die Versetzung ist auch möglich, wenn:

  • eine Note 4 im Berufsreife-Niveau
    oder
  • eine Note 5 in einem anderen Fach

vorliegt und diese ausgeglichen wird

 

Ergebnis: Mit der Versetzung in Klasse 10 wird gleichzeitig die Berufsreife erworben. Darüber wird ein zusätzliches Zeugnis ausgestellt.

 

4. B-Kurse und M-Kurse

Ab Klasse 7 gibt es zwei Anspruchsebenen.

B-Kurs:

  • grundlegendes Niveau
  • Ziel: Berufsreife

M-Kurs:

  • höheres Niveau
  • Ziel: Mittlere Reife

Beginn:

  • Klasse 7: Mathematik und Englisch
  • Klasse 8: zusätzlich Deutsch
  • Klasse 9: zusätzlich ein naturwissenschaftliches Fach

Ein Wechsel zwischen den Kursen ist möglich.

 

5. Orientierungsstufe

Im zweiten Halbjahr der Klasse 6 wird eine Schullaufbahnempfehlung erstellt.

Sie berücksichtigt:

  • Leistungen
  • Lernentwicklung
  • Arbeitsverhalten
  • Sozialverhalten

Übergang zum Gymnasium:

In der Regel gilt:

  • Durchschnitt aus Deutsch, Mathematik und erster Fremdsprache höchstens 2,5
  • keine Note 5 in einem Hauptfach

 

6. Förderschwerpunkt Lernen

Einige Schülerinnen und Schüler benötigen mehr Unterstützung.

Das bedeutet:

  • angepasster Unterricht
  • individuelle Förderung
  • zusätzliche Unterstützung

Der Unterricht kann an einer Regionalen Schule oder an einer Förderschule stattfinden.

Ziel ist eine grundlegende Bildung und möglichst der Erwerb der Berufsreife.

 

7. Flexible Schulausgangsphase

Sie hilft, wenn der Schulabschluss gefährdet ist.

Ziele:

  • Erwerb der Berufsreife
  • Vorbereitung auf eine Ausbildung

Voraussetzungen:

  • gefährdeter Schulabschluss
  • zusätzlicher Förderbedarf
  • Zustimmung der Eltern
  • Entscheidung der Schule

Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.

 

Praxisorientierte Berufsreife

  • etwa 3 Tage Unterricht
  • etwa 2 Tage Praktikum pro Woche

Das Praktikum findet langfristig in einem festen Betrieb statt.

 

Freiwilliges 10. Schuljahr

  • zusätzliches Schuljahr
  • gezielte Unterstützung

Ziel ist ebenfalls der Erwerb der Berufsreife.

 

8. Abschlussprüfung Klasse 10

Bestandteile der Prüfung:

  • 3 schriftliche Prüfungen
    • Deutsch
    • Mathematik
    • erste Fremdsprache
  • 1 verpflichtende mündliche Prüfung in einem selbst gewählten Fach
  • zusätzliche mündliche Prüfungen sind möglich

 

Zulassung zur Prüfung:

Zugelassen wird, wenn

  • alle Jahresnoten mindestens 4 sind

oder

  • höchstens 2 Noten 5
  • die Noten ausgeglichen werden können

Ausgleich

Deutsch, Mathematik und Englisch:

nur untereinander

Nebenfächer:

nur durch andere Nebenfächer

Keine Zulassung bei

  • einer Note 6
  • fehlendem Ausgleich

 

Berechnung der Endnoten:

Prüfungsnoten und Endnoten werden mit einer Dezimalstelle berechnet.

Nur schriftliche Prüfung

  • 60 % Jahresnote
  • 40 % schriftliche Prüfungsnote

Nur mündliche Prüfung

  • 60 % Jahresnote
  • 40 % mündliche Prüfungsnote

Schriftliche und mündliche Prüfung

  • 60 % Jahresnote
  • 20 % schriftliche Prüfungsnote
  • 20 % mündliche Prüfungsnote

 

Rundung:

  • bis 0,4  abrunden
  • ab 0,6  aufrunden
  • bei 0,5 entscheidet die Schule nach pädagogischem Ermessen

 

Bestehen der Prüfung:

Die Prüfung ist bestanden, wenn

  • alle Endnoten mindestens 4 sind

oder

  • eine Note 5 durch eine Note 3 oder besser ausgeglichen werden kann

 

Nicht bestanden

Die Prüfung ist nicht bestanden bei

  • einer Note 6
  • zwei oder mehr Noten 5 ohne ausreichenden Ausgleich

 

Abwahl einer schriftlichen Prüfung

Auf Antrag kann ein schriftliches Prüfungsfach abgewählt werden, wenn

  • alle drei schriftlichen Fächer mit Note 1 oder 2 abgeschlossen wurden
  • der Durchschnitt aller übrigen Jahresnoten höchstens 2,5 beträgt
  • in Kunst, Musik oder Sport höchstens einmal die Note 4 vorkommt
  • die Klassen 9 oder 10 nicht wiederholt wurden
  • die Prüfung erstmals abgelegt wird

Dann wird die Jahresnote des abgewählten Faches zur Endnote.

 

Krankheit und Versäumnis:

Bei Krankheit muss unverzüglich ein amtsärztliches Attest vorgelegt werden.

Ohne ausreichenden Nachweis kann die versäumte Prüfungsleistung mit Note 6 bewertet werden.

Nach der Vollzeitschulpflicht ist eine Entlassung möglich, wenn

  • innerhalb von vier Wochen zehn Unterrichtsstunden unentschuldigt versäumt werden

oder

  • wegen wiederholten unentschuldigten Fehlens bei Klassenarbeiten in mindestens zwei Fächern keine Leistungsbewertung möglich ist.

 

9. Wiederholung und Einsicht von Prüfungen

Wiederholung:

Eine bestandene Prüfung kann nicht wiederholt werden.

Wer die Prüfung nicht bestanden hat, kann die Jahrgangsstufe auf Antrag einmal wiederholen, sofern sie nicht bereits wiederholt wurde.

Die Prüfung wird anschließend vollständig neu abgelegt.

Einsicht in die Prüfungen:

Nach Bekanntgabe des Ergebnisses kann innerhalb eines Monats Einsicht in die Prüfungsunterlagen beantragt werden.

 

10. Gesamtprädikat auf dem Abschlusszeugnis

Aus den gewichteten Durchschnittswerten wird ein Gesamtprädikat gebildet.

1,0–1,2  Sehr gut mit Auszeichnung

1,3–1,4  Sehr gut

1,5–2,4  Gut

2,5–3,4  Befriedigend

3,5–4,0  Bestanden

 

11. Wege nach der Schule

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