Versetzungen erklärt
Inhaltsverzeichnis
- Grundgedanke des Schulsystems
- Versetzung (Klasse 6–9)
- Versetzung von Klasse 9 in 10
- B-Kurse und M-Kurse
- Orientierungsstufe
- Förderschwerpunkt Lernen
- Flexible Schulausgangsphase
- Abschlussprüfung Klasse 10
- Wiederholung und Einsicht von Prüfungen
- Gesamtprädikat auf dem Abschlusszeugnis
- Wege nach der Schule
1. Grundgedanke des Schulsystems
Das Schulsystem bietet verschiedene Wege zum Schulabschluss. Ziel ist, dass jede Schülerin und jeder Schüler einen passenden Abschluss erreicht.
2. Versetzung (Klasse 6–9)
Am Ende des Schuljahres entscheidet die Klassenkonferenz über die Versetzung.
Grundregeln:
- höchstens 2 Noten 5
- jede Note 5 muss ausgeglichen werden
Ist kein Ausgleich möglich → Wiederholung der Klasse
Notenausgleich:
Note 5
Ausgleich durch mindestens eine Note 3 oder besser.
Note 6
Ausgleich durch
- eine Note 1
oder
- zwei Noten 2
Deutsch, Mathematik und Englisch- Diese Fächer dürfen sich nur gegenseitig ausgleichen.
Nebenfächer können nur durch andere Nebenfächer ausgeglichen werden.
Wichtige Regeln:
- 1× Note 5 → 1 Ausgleich
- 2× Note 5 → 2 Ausgleiche
Zwei Fünfen in den Hauptfächern sind besonders schwierig auszugleichen.
Ein Notenausgleich soll im selben Fach in zwei aufeinanderfolgenden Schuljahren grundsätzlich nicht erneut gewährt werden. Ausnahmen müssen besonders begründet werden.
3. Versetzung von Klasse 9 in 10
Voraussetzung:
- die erste Fremdsprache wurde durchgehend besucht
Berufsreife-Niveau (B-Kurse)
Versetzung bei
- Deutsch, Mathematik und Englisch mindestens Note 3
- alle übrigen Fächer mindestens Note 4
Mittlere-Reife-Niveau (M-Kurse)
Versetzung bei
- höchstens einer Note 5
- diese muss ausgeglichen werden
Erweiterte Regel (wichtig)
Die Versetzung ist auch möglich, wenn:
- eine Note 4 im Berufsreife-Niveau
oder - eine Note 5 in einem anderen Fach
vorliegt und diese ausgeglichen wird
Ergebnis: Mit der Versetzung in Klasse 10 wird gleichzeitig die Berufsreife erworben. Darüber wird ein zusätzliches Zeugnis ausgestellt.
4. B-Kurse und M-Kurse
Ab Klasse 7 gibt es zwei Anspruchsebenen.
B-Kurs:
- grundlegendes Niveau
- Ziel: Berufsreife
M-Kurs:
- höheres Niveau
- Ziel: Mittlere Reife
Beginn:
- Klasse 7: Mathematik und Englisch
- Klasse 8: zusätzlich Deutsch
- Klasse 9: zusätzlich ein naturwissenschaftliches Fach
Ein Wechsel zwischen den Kursen ist möglich.
5. Orientierungsstufe
Im zweiten Halbjahr der Klasse 6 wird eine Schullaufbahnempfehlung erstellt.
Sie berücksichtigt:
- Leistungen
- Lernentwicklung
- Arbeitsverhalten
- Sozialverhalten
Übergang zum Gymnasium:
In der Regel gilt:
- Durchschnitt aus Deutsch, Mathematik und erster Fremdsprache höchstens 2,5
- keine Note 5 in einem Hauptfach
6. Förderschwerpunkt Lernen
Einige Schülerinnen und Schüler benötigen mehr Unterstützung.
Das bedeutet:
- angepasster Unterricht
- individuelle Förderung
- zusätzliche Unterstützung
Der Unterricht kann an einer Regionalen Schule oder an einer Förderschule stattfinden.
Ziel ist eine grundlegende Bildung und möglichst der Erwerb der Berufsreife.
7. Flexible Schulausgangsphase
Sie hilft, wenn der Schulabschluss gefährdet ist.
Ziele:
- Erwerb der Berufsreife
- Vorbereitung auf eine Ausbildung
Voraussetzungen:
- gefährdeter Schulabschluss
- zusätzlicher Förderbedarf
- Zustimmung der Eltern
- Entscheidung der Schule
Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
Praxisorientierte Berufsreife
- etwa 3 Tage Unterricht
- etwa 2 Tage Praktikum pro Woche
Das Praktikum findet langfristig in einem festen Betrieb statt.
Freiwilliges 10. Schuljahr
- zusätzliches Schuljahr
- gezielte Unterstützung
Ziel ist ebenfalls der Erwerb der Berufsreife.
8. Abschlussprüfung Klasse 10
Bestandteile der Prüfung:
- 3 schriftliche Prüfungen
- Deutsch
- Mathematik
- erste Fremdsprache
- 1 verpflichtende mündliche Prüfung in einem selbst gewählten Fach
- zusätzliche mündliche Prüfungen sind möglich
Zulassung zur Prüfung:
Zugelassen wird, wenn
- alle Jahresnoten mindestens 4 sind
oder
- höchstens 2 Noten 5
- die Noten ausgeglichen werden können
Ausgleich
Deutsch, Mathematik und Englisch:
→ nur untereinander
Nebenfächer:
→ nur durch andere Nebenfächer
Keine Zulassung bei
- einer Note 6
- fehlendem Ausgleich
Berechnung der Endnoten:
Prüfungsnoten und Endnoten werden mit einer Dezimalstelle berechnet.
Nur schriftliche Prüfung
- 60 % Jahresnote
- 40 % schriftliche Prüfungsnote
Nur mündliche Prüfung
- 60 % Jahresnote
- 40 % mündliche Prüfungsnote
Schriftliche und mündliche Prüfung
- 60 % Jahresnote
- 20 % schriftliche Prüfungsnote
- 20 % mündliche Prüfungsnote
Rundung:
- bis 0,4 → abrunden
- ab 0,6 → aufrunden
- bei 0,5 entscheidet die Schule nach pädagogischem Ermessen
Bestehen der Prüfung:
Die Prüfung ist bestanden, wenn
- alle Endnoten mindestens 4 sind
oder
- eine Note 5 durch eine Note 3 oder besser ausgeglichen werden kann
Nicht bestanden
Die Prüfung ist nicht bestanden bei
- einer Note 6
- zwei oder mehr Noten 5 ohne ausreichenden Ausgleich
Abwahl einer schriftlichen Prüfung
Auf Antrag kann ein schriftliches Prüfungsfach abgewählt werden, wenn
- alle drei schriftlichen Fächer mit Note 1 oder 2 abgeschlossen wurden
- der Durchschnitt aller übrigen Jahresnoten höchstens 2,5 beträgt
- in Kunst, Musik oder Sport höchstens einmal die Note 4 vorkommt
- die Klassen 9 oder 10 nicht wiederholt wurden
- die Prüfung erstmals abgelegt wird
Dann wird die Jahresnote des abgewählten Faches zur Endnote.
Krankheit und Versäumnis:
Bei Krankheit muss unverzüglich ein amtsärztliches Attest vorgelegt werden.
Ohne ausreichenden Nachweis kann die versäumte Prüfungsleistung mit Note 6 bewertet werden.
Nach der Vollzeitschulpflicht ist eine Entlassung möglich, wenn
- innerhalb von vier Wochen zehn Unterrichtsstunden unentschuldigt versäumt werden
oder
- wegen wiederholten unentschuldigten Fehlens bei Klassenarbeiten in mindestens zwei Fächern keine Leistungsbewertung möglich ist.
9. Wiederholung und Einsicht von Prüfungen
Wiederholung:
Eine bestandene Prüfung kann nicht wiederholt werden.
Wer die Prüfung nicht bestanden hat, kann die Jahrgangsstufe auf Antrag einmal wiederholen, sofern sie nicht bereits wiederholt wurde.
Die Prüfung wird anschließend vollständig neu abgelegt.
Einsicht in die Prüfungen:
Nach Bekanntgabe des Ergebnisses kann innerhalb eines Monats Einsicht in die Prüfungsunterlagen beantragt werden.
10. Gesamtprädikat auf dem Abschlusszeugnis
Aus den gewichteten Durchschnittswerten wird ein Gesamtprädikat gebildet.
1,0–1,2 Sehr gut mit Auszeichnung
1,3–1,4 Sehr gut
1,5–2,4 Gut
2,5–3,4 Befriedigend
3,5–4,0 Bestanden
11. Wege nach der Schule